Header-Bild

Arbeitsgemeinschaft für Bildung (AfB) Karlsruhe

ANTRÄGE


Vorherige Seite Eine Seite weiter Vorschau / übersicht


Lehrerarbeitslosigkeit in den Sommerferien beenden (3. September 2013)

Der Landesparteitag der SPD Baden-Württemberg hat folgenden Antrag der AfB beschlossen:

Die AfB Baden-Württemberg fordert die Landesregierung auf, zukünftig keine an Schulen beschäftigten Lehrkräfte und Referendarinnen und Referendare in den Sommerferien in die Arbeitslosigkeit zu schicken, die im vergangenen Schuljahr durchgängig beschäftigt waren und eine Anschlussbeschäftigung als Lehrkraft beim Land Baden-Württemberg für das folgende Schuljahr vorweisen können.

Begründung:

In ihrem Regierungsprogramm zur Landtagswahl 2011 verspricht die SPD „Guter Lohn für gute Arbeit“. Da die Einstellung der Lehrer und Lehrerinnen der Hoheit der Länder unterstellt ist, hat die Landesregierung eine Vorbildfunktion als Arbeitgeber. Die Realität zeigt sich aber folgendermaßen: Wie noch zu Zeiten der CDU Regierung in Baden-Württemberg, werden Lehrkräfte, deren Arbeitsvertrag ein ganzes Schuljahr dauert, zu Beginn der Sommerferien in die Arbeitslosigkeit entlassen. Hierbei handelt es sich nicht um eine einmalige Aktion, sondern um Kettenverträge. Indem Lehrkräfte in den Sommerferien nicht weiterbeschäftigt werden, obwohl sie bereits eine Weiterbeschäftigung beim Land Baden- Württemberg vorweisen können, werden hier die Sozialsysteme belastet, während sich die Landesregierung diese Kosten spart.

Gleiches gilt für den Vorbereitungsdienst der Lehramtsreferendarinnen und -referendare. Nach 18 Monaten legen sie ihr 2. Staatsexamen ab. Ihre Weiterbeschäftigung erfolgt meist beim Land Baden-Württemberg. Obwohl das Land seine Lehrer und Lehrerinnen ausgebildet und ihnen bereits eine Stelle zum folgenden Schuljahr schriftlich zugesagt hat, endet die Bezahlung zum Schuljahresende. Von den Absolventen und Absolventinnen wird Mobilität und Flexibilität bei der Stellenbesetzung erwartet, so dass in den Sommerferien bei vielen ein Umzug ansteht. Eine Weiterbezahlung während der Sommerferien findet aber nicht statt, stattdessen erhalten die Absolventen den Hartz IV Satz.

Diese Situation ist nicht vereinbar mit dem Grundsatz „Guter Lohn für gute Arbeit“! Deshalb fordert die AfB in diesen Fällen eine durchgängige Bezahlung in den Sommerferien.

Empfänger: Landesvorstand, Landesregierung

 
 

x

 

AfB BADEN-WÜRTTEMBERG

 

SCHULFRIEDEN

 

Counter

Besucher:65289
Heute:27
Online:1