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Arbeitsgemeinschaft für Bildung (AfB) Karlsruhe

ANTRÄGE


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Ganztägig lernen 2020 (26. März 2015)

Die Kreis-Delegierten-Konferenz der SPD Karlsruhe-Stadt hat folgenden Antrag der AfB beschlossen:

Eine langjährige Forderung der SPD lautet: Beruf und Familie müssen gut miteinander vereinbar sein. Ein Kernziel sozialdemokratischer Bildungspolitik ist es, den Bildungserfolg von der sozialen Herkunft zu entkoppeln. Eine ganztägige Bildung und Betreuung von Kindern kann zu diesen beiden Zielen beitragen.

Mithilfe einer Ganztagsschule können beide Elternteile einen Beruf ergreifen; traditionelle Rollenbilder werden zunehmend abgelöst und Alleinerziehende entlastet. Kinder verbringen mehr Zeit mit ihren Mitschüler*innen und im rhythmisierten Tagesablauf wechseln sich Lern- und Freizeitphasen ab, was sich nachweislich positiv auf den Lernerfolg von Kindern auswirkt.

Deshalb begrüßen wir die Verankerung der Ganztagsgrundschule (GTGS) als Regelschule im Schulgesetz von Baden-Württemberg. Bislang besuchen weniger als 600 Schüler*innen in Karlsruhe eine GTGS (Quelle: Statistisches Jahrbuch 2014). Weitere 2.400 Kinder besuchen nach der Schule einen der 42 Horte. Demgegenüber haben bereits 3.500 Kinder einen Platz in einem Ganztagskindergarten. Unter den U3-Kindern, die eine Betreuungseinrichtung besuchen, haben sogar schon 80% einen Ganztagsplatz. Es ist anzunehmen, dass Eltern, deren Kinder einen Ganztagskindergarten besuchen, auch im Grundschulalter ein ganztägiges Bildungs- und Betreuungsangebot in Anspruch nehmen wollen. Die Nachfrage nach GTGS-Plätzen wird folglich in den nächsten Jahren stark zunehmen.

Doch in welcher Form und mit welchen Angeboten soll die GTGS vor Ort umgesetzt werden? Was passiert mit den Schülerhorten, die in Karlsruhe weit verbreitet und bei den Eltern beliebt sind? Wir zeigen mit dem nachfolgenden Konzept auf, mithilfe welcher Maßnahmen die Einrichtung qualitativ hochwertiger GTGS in Karlsruhe gelingen kann, um die steigende Nachfrage zu decken.

 

Bedarfsdeckung ab 2020

  • Ab dem Jahr 2020 steht ein bedarfsdeckendes Angebot an GTGS-Plätzen zur Verfügung. Die Stadt Karlsruhe als Schulträger ermittelt dazu den Bedarf in regelmäßigen Abständen und stellt eine Prognose der erforderlichen Versorgungsquote für das Jahr 2020 als Zielgröße auf.
  • Die Stadt entwickelt einen Plan, wie die Bedarfsdeckung im Jahr 2020 erreicht werden kann. Dabei werden in Zusammenarbeit mit den Grundschulen geeignete Standorte für GTGS identifiziert, erforderliche Infrastrukturmaßnahmen eruiert und der Personalbedarf neben den Lehrkräften abgeschätzt.

 

Ausbau des Ganztagsangebots

  • Die Voraussetzung für die Einrichtung einer GTGS ist der Wille der Eltern und der Lehrkräfte. Dort, wo der Übergang in den Ganztagsbetrieb gewünscht wird, wird er ermöglicht und die infrastrukturellen Voraussetzungen durch die Stadt geschaffen.
  • Die Einrichtung einer GTGS ist mit einem hohen organisatorischen Aufwand verbunden. Ein Veränderungsmanagement von Schule, Stadt, staatlichem Schulamt und Hort (wenn am Ort bereits bestehend) stellt sicher, dass der Übergang in den Ganztagsbetrieb gelingt, Startprobleme frühzeitig beseitigt werden und der Betrieb fortlaufend evaluiert wird.

Gute Bildung und Betreuung

  • Die GTGS kann nach dem Schulgesetz in der Wahlform, in der nur ein Teil der Schüler*innen am Ganztagsbetrieb teilnimmt und sich jede*r Schüler*in jährlich neu entscheiden kann daran teilzunehmen, oder in der verbindlichen Form, in der alle Schüler*innen am Ganztagsbetrieb teilnehmen, eingerichtet werden. Nach aktuellem Stand der Bildungsforschung wird der Lernerfolg im Ganztagsbetrieb nur dann positiv beeinflusst, wenn er einen rhythmisierten Tagesablauf vorsieht und alle Schüler*innen daran teilnehmen. Folglich ist der jährliche Wechsel eines Kindes zwischen Halbtags- und Ganztagsbetrieb, wie er in der Wahlform möglich ist, pädagogisch nicht sinnvoll und sollte daher auf ein Minimum reduziert werden.
  • Um Rhythmisierung auch in einer GTGS in Wahlform zu ermöglichen, müssen Halbtags- und Ganztagskinder in getrennten Klassen unterrichtet werden. Gemeinsamer Unterricht müsste sonst bei Ganztags- und Halbtagskindern in einer Klasse am Vormittag stattfinden, was die Rhythmisierung verhindern und dem Wunsch der Eltern zuwider laufen würde.
  • Die Wahlfreiheit der Eltern kann bei zwei in unmittelbarer Nähe liegenden Grundschulen durch das parallele Angebot einer Schule mit verbindlichem Ganztagsbetrieb und einer Schule mit ausschließlichem Halbtagsbetrieb weiter verbessert werden. So könnte außerdem vermieden werden, dass in beiden Schulen Investitionen in die Ganztags-Infrastruktur (z. B. für die Bereitstellung des Mittagsessens) vorgenommen werden müssen. Der Grundsatz kurzer Wege bei kurzen Beinen muss dabei erhalten bleiben und ein Wechsel des Schulbezirks in solchen Fällen von der Stadt als Schulträger ermöglicht werden, sofern die gewünschte der beiden Schulformen nicht im eigenen Schulbezirk liegt.
  • Damit die GTGS zum Erfolgsmodell wird, muss sie durch eine qualitativ hochwertige Lehre und Betreuung überzeugen und so den Mehrwert des rhythmisierten Tagesablaufs und des gemeinsamen Lernens gegenüber einer Halbtagsschule und anschließender Betreuung in einem Hort aufzeigen. Dazu soll die GTGS zusammen mit Lehrkräften und städtisch beschäftigtem pädagogischem Personal einen Betreuungsschlüssel auf dem Niveau der Horte anstreben.

 

Integration der Horte

  • Schülerhorte und andere bestehende Betreuungs-Infrastrukturen, die an Grundschulen angegliedert sind, sollen beim Übergang zur GTGS nicht ersetzt, sondern in den Ganztagsbetrieb integriert werden. Dem städtisch beschäftigten pädagogischen Personal der Horte wird eine Übernahme in die GTGS angeboten.
  • Die Stadt setzt sich für ein konstruktives Miteinander zwischen schulischen Lehrkräften und dem weiteren pädagogischen Personal ein. Nur so kann eine hohe Qualität von Bildung und Betreuung in der GTGS sichergestellt werden. Das pädagogische Personal muss daher bei der Ausarbeitung des pädagogischen Konzepts der GTGS mit am Tisch sitzen, um auf Augenhöhe mit den Lehrkräften zusammenzuarbeiten. Das Schulgesetz soll eine Mitarbeit des gesamten pädagogischen Personals an der Ausarbeitung des pädagogischen Konzepts vorsehen.
  • Bei der schrittweisen Auflösung der Schülerhorte im Zusammenhang des Ausbaus von GTGS wird sichergestellt, dass keine Betreuungslücke entsteht.

Ganztags heißt ganztägig

  • Das Angebot ganztägiger Bildung und Betreuung verbessert nicht nur die Vereinbarkeit von Familie und Beruf der bereits in Karlsruhe lebenden Familien, sondern ist ein Standortfaktor für Unternehmen und zieht junge Fachkräfte an. Mit einer Betreuungsgarantie über den Ganztagsbetrieb der GTGS hinaus (Frühbetreuung, Nachbetreuung, Ferienbetreuung) kann die Stadt Karlsruhe diesen Standortfaktor noch verstärken.
  • Es wird eine durchgehende Betreuungsmöglichkeit von 10 Stunden angestrebt. Beginn und Ende orientieren sich am Bedarf der Eltern. Die Frühbetreuung soll durch die Lehrkräfte und die Nachmittags- und Nachbetreuung über den Ganztagsbetrieb hinaus durch das städtisch beschäftigte pädagogische Personal realisiert werden.

 

Gesundes und bezahlbares Mittagessen

  • Das Mittagsband ist Teil des pädagogischen Konzepts und berücksichtigt die Mittagspause sowie das Mittagsessen. Damit alle Kinder eine ausgewogene Ernährung erfahren, wird sichergestellt, dass jedes Kind an allen fünf Schultagen während der Mittagspause eine warme Mahlzeit erhält. Die Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung finden Anwendung und es werden bevorzugt ökologische, regionale und saisonale Lebensmittel verwendet.
  • Von zentraler Bedeutung ist, dass der Preis des Mittagessens Verdrängungseffekte vermeidet. Wenn Eltern ihre Kinder aus Kostengründen für das Mittagessen nach Hause holen, geht nicht nur ein großer Teil der Verbesserung zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf verloren, sondern droht eine soziale Spaltung in der Schülerschaft. Folglich darf das Mittagessen in keinem Fall teurer als die Selbstversorgung sein.
  • Zu prüfen ist ein Betrieb der Schulküchen durch die Stadt, wie es z. B. Göttingen vormacht. Dadurch könnte die Mehrwertsteuer, die beim Betrieb durch einen privaten Caterer anfällt, eingespart werden. Darüber hinaus würde der organisatorische Aufwand für die Schulleiter zur Auswahl eines Caterers entfallen.

 

Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern

  • Eine intensive Zusammenarbeit mit der Jugendhilfe, Vereinen, Musikschulen und weiteren Einrichtungen soll die freie Entfaltung der Kinder sicherstellen, so dass alle Kinder eine Förderung und Forderung über den Lehrbetrieb hinaus erhalten.
  • Die Stadt führt eine Bestandsaufnahme bisheriger Partner von GTGS durch und schließt Rahmenvereinbarungen, um die GTGS bei der Gestaltung des rhythmisierten Ganztagsangebots zu unterstützen.
  • Die Stadt setzt sich für eine positive und harmonische Zusammenarbeit zwischen allen am Ganztagsbetrieb beteiligten Partnern ein.

 

Betreuung während der Schulferien

  • Auch während der Schulferien sind berufstätige Eltern auf eine Betreuung ihrer Kinder angewiesen. In Zusammenarbeit zwischen Stadt, Schulen, öffentlicher Jugendhilfe und den Wohlfahrtsverbänden wird eine Betreuung während insgesamt acht Wochen Schulferien sichergestellt, so dass bei guter Planung an allen über den Mindesturlaubsanspruch hinausgehenden Schulferien ein Betreuungsangebot zur Verfügung steht.
  • Die Kosten der Ferienbetreuung sollen dabei die derzeitigen Kosten einer Betreuung im Hort nicht übersteigen. Für Inhaber des Karlsruher Kinderpasses werden die Kosten der Ferienbetreuung übernommen.
 
 

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