Header-Bild

Arbeitsgemeinschaft für Bildung (AfB) Karlsruhe

Erfolg beim SPD-Landesparteitag: Lehrerarbeitslosigkeit in den Sommerferien beenden

Landespolitik

Die Delegierten des Landesparteitages der SPD beschlossen am 20. Oktober 2013 einen Antrag der Karlsruher AfB unter dem Titel "Lehrerarbeitslosigkeit in den Sommerferien beenden", welche in Zusammenarbeit mit dem Landesvorstand der AfB Baden-Württemberg eingebracht wurde.

Auf dem Landesparteitag ging die stellvertretende Vorsitzende der AfB Karlsruhe-Stadt, Gabriele Stork, in ihrer Rede auf die stolzen Slogans der SPD "Gute Arbeit" und "Tariftreuegesetz" ein und stellte heraus, dass diese nicht für alle Beschäftigten des Landes Baden-Württemberg angewandt werden. Stattdessen würde die Landesregierung ihre Lehrkräfte und Referendare, denen sie bereits eine Weiterbeschäftigung zugesagt hätte, für einen Zeitraum von 6 Wochen in die Arbeitslosigkeit entlassen, um sie anschließend wieder einstellen.

Sie stellte heraus, dass diese Maßnahmen zwar den Haushalt des Landes Baden-Württemberg entlasten, aber eine Ausnutzung der Sozialleistung aus Steuergeldern darstellen. Des Weiteren konnten die Delegierten davon überzeugt werden, dass die Zeit des Vorbereitungsdienstes (Referendariat) eine Art Ausbildung beim Land Baden-Württemberg darstellt und das Land hier eine Vorbildfunktion habe, vor der es sich nicht drücken dürfe. Der Fraktionsvorsitzende Claus Schmiedel, der sich anschließend zu Wort meldete, erläuterte, dass für die befristet beschäftigten Lehrkräfte bereits ein Konzept erarbeitet würde. Zu kontroversen Diskussionen kam es bei der Weiterbezahlung der Referendare, da diese Maßnahme für den Landeshaushalt einen Betrag von ca. 11 Millionen Euro darstellen würde. Durch weitere Wortbeiträge und der Unterstützung der Antragskommission konnten die Delegierten überzeugt werden, so dass sie dem Antrag zustimmten. Wir freuen uns auf eine baldige Umsetzung der Beschlüsse.

 
 

x

 

AfB BADEN-WÜRTTEMBERG

 

SCHULFRIEDEN

 

Counter

Besucher:65289
Heute:33
Online:3